Psychotherapie-in-der-Jugendhilfe
- Informationen, Literatur und Materialien -
Aktuelles:
Oktober 2025
Das Bündnis für Kinder aus psychisch und suchtbelasteten Familien hat jetzt eine eigene, sehr informative Webseite: https://buendnis-kipsfam.de/
Das Bündnis und die Webseite markieren einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu besser erreichbaren Hilfen für Alle, besonders aber für belastete Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Wir stehen im Austausch mit dem AFeT e.V. und freuen uns, wenn auch wir dazu beitragen können, fach- und SGB-übergreifende Hilfeansätze weiterzuentwickeln.
Dazu weisen wir auf eine interessante Veranstaltung vom 06. - 07.11.2025 hin:
https://buendnis-kipsfam.de/infothek/veranstaltungen/kleine-heldinnen-in-not-10
Endlich: SGB-übergreifende Hilfen für Kinder und Jugendliche
Am 31. Januar 2025 nahm der Bundestag einstimmig einen bemerkenswerten gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an. Er hat zum Ziel, Kinder mit psychisch oder suchterkrankten Eltern besser zu unterstützen (20/12089). Zur Abstimmung lag den Abgeordneten eine Beschlussempfehlung des Familienausschusses (20/14786) vor.
Dieser Antrag ist das Ergebnis jahrelanger interdisziplinärer fachlicher und politisch-parlamentarischer Bemühungen mit dem Ziel, die Lücken in der Versorgung besonders belasteter und vulnerabler Kinder und Jugendlicher zu schließen. Im Antrag werden nicht nur Problemlagen und Ziele für die Hilfen formuliert, sondern es werden konkrete Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aufgegriffen.
So heißt es auf Seite 3 unter III.1.:
„Die Empfehlung besagt, gemeinsam mit den Ländern, den Kommunen und den Sozialversicherungsträgern einen Handlungsrahmen für ein kommunales Gesamtkonzept zur Entwicklung, Umsetzung Evaluation und Verstetigung multiprofessioneller, qualitätsgesicherter und rechtskreisübergreifender Hilfesysteme zu erstellen.“
und weiter unten: :
„Die Fraktionen fordern ferner, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erweitern, um aufsuchende psychotherapeutische Versorgung bedarfsorientiert auch in Kitas und Schulen anzubieten, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass die therapeutische Versorgung das Kind erreicht.“ (irs/hau/ste/31.01.2025)
Damit sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt,
- dass Hilfen insbesondere für benachteiligte und belastete Kinder und Jugendliche niedrigschwellig, familien- und sozialraumorientiert sein müssen, konkret: die Familien sollten den Ort bzw. die Institution aus ihrem Alltag kennen (Kita, Schule…)
- und dass Erziehungsberatungsstellen sich aufgrund ihres bewährten Arbeitskonzepts besonders für diese Hilfen eignen, weil sie einen offenen und kostenfreien Zugang gewähren und weil ihre multiprofessionell zusammengesetzten Fachteams genau nach den Prinzipien aufsuchender, passgenauer, familien- und sozialraumorientierter Hilfen arbeiten.
Dabei umfassen die im § 28 SGB VIII genannten Aufgaben ausdrücklich fallbezogene und fallübergreifende Kooperation und Vernetzung mit Kitas, Schulen, mit Arztpraxen, Jugend- und Familienbildungseinrichtungen usw.
Bereits seit vielen Jahren haben etliche Kommunen und Träger erkannt, dass die Mitarbeit approbierter Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in Jugendhilfeeinrichtungen und besonders in Erziehungsberatungsstellen große Vorteile bietet, weil damit Kinder und Jugendliche unmittelbar, also ohne langwierige Weiterverweisungswege passgenau und häufig in Kombination mit anderen Hilfen versorgt werden können, so z.B. in Berlin, im Ortenaukreis und in Gelsenkirchen.
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Wir unterstützen Fachkräfte aus Psychotherapie und Jugendhilfe,
- die sich mit dem Einsatz von Psychotherapie in der Jugendhilfe beschäftigen,
- die sich für eine an den jeweiligen Bedarfen orientierte Versorgung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien einsetzen,
- die in ihrem beruflichen Alltag psychotherapeutisches Verständnis in sozial-
pädagogisch ausgerichtete Grundkonzepte einbringen wollen, - die die vermeintlichen Gegensätze der Sozialsysteme des Gesundheits- und Jugendhilfesektors überwinden wollen.
Wir zeigen,
- dass es bereits unterschiedliche, gut begründete und erfolgreiche Praxisansätze
für Psychotherapie in der Jugendhilfe gibt, - dass es sich lohnt, solche interdisziplinären Arbeitskonzepte umzusetzen und weiterzuentwickeln,
- dass eine kooperierende, gegenseitig wertschätzende Haltung der Fachkräfte in
beiden Systemen notwendig, sinnvoll und hilfreich ist.
Auf dieser Homepage
- informieren wir über Aktivitäten, Veranstaltungen und Materialien von
Organisationen, Psychotherapeutenkammern und Einrichtungsträgern, - machen wir Interessierten jene Texte im PDF-Format zugänglich, die wir für
unseren Ansatz wichtig und programmatisch halten - finden Sie in kompakter Form eine Zusammenstellung einschlägiger Literatur
und weiterführender Beiträge.
Die Herausgeber*innen
- sind vier Personen, die sich seit Jahren in verschiedenen Funktionen
für den Einsatz psychotherapeutischer Methoden in der Kinder- und Jugendhilfe
des SGB VIII einsetzen: - Renate Maurer-Hein, Jonas P.W. Goebel, Ronald G.M. Schmidt,
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner. - Näheres über die Autor*innen erfahren Sie auf der Seite 'Wer wir sind'.
Grundsatztexte
Jonas P.W. Goebel, Renate Maurer-Hein, 2019
Psychotherapie in der Erziehungsberatung. Ein wichtiger Baustein in der Versorgung
von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern. Zur Geschichte der Psychotherapie in Erziehungsberatungsstellen. In Psychotherapeutenjournal (PTJ) 2/2019.
Aus dem Editorial:
Erziehungsberatung wird hier vorgestellt als eine Jugendhilfeleistung, die in besonderer
Weise die Vorteile des niedrigschwelligen Zugangs mit flexiblen pädagogischen, psycho-therapeutischen und medizinisch-psychiatrischen Unterstützungsmöglichkeiten verbindet. Indem die wichtigsten Linien der Geschichte der Erziehungsberatung nachgezeichnet werden, verdichten sich die Argumente für bedarfsorientierte und systemübergreifende Versorgungs-konzepte. Diese weisen den approbierten Fachkräften im multidisziplinären Team der institutionellen Erziehungsberatung wichtige Aufgaben zu. Darüber hinaus wird dafür
plädiert, Erziehungsberatungsstellen als interessante Institution für die Ableistung von Weiterbildungseinheiten für zukünftige Psychotherapeut*innen zu etablieren.
Verfügbar unter:
Ronald G.M. Schmidt, 2021
Eine Rose ist eine Rose ist eine Rose. Thesen für eine bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, die Trennung von Heilkunde (SGB V) und Jugendhilfe (SGB VIII) überwinden kann. In Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 1/2021.
Wie im Untertitel formuliert, arbeitet der Artikel heraus, welche Möglichkeiten Psychotherapie hat, den Rahmen von Heilkunde und Krankenbehandlung zu überschreiten, um so in oder mit anderen Versorgungssystemen psychotherapeutische Hilfen anzubieten, die an den aktuellen Bedarfen psychisch und sozial belasteter Kindern und Jugendlichen und deren Familien ansetzen. Das Berliner Modell für ambulante psychotherapeutische Hilfeleistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe (SGB VIII) wird als notwendige Ergänzung zur Versorgung durch Heilkunde und Erziehungsberatung vorgestellt.
Ronald G.M. Schmidt, 2020
Psychotherapie als Leistung in der Kinder- und Jugendhilfe des SGB VIII. Für eine bedarfsorientierte psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus psychosozial belasteten Lebensverhältnissen. In PsychotherapeutenJournal 1/2020.
Anhand eines Fallbeispiels beschreibt der Artikel, dass die jugendliche Klientel aus psycho-sozial belasteten Lebensverhältnissen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko für psychische Störungen hat und weder im klassischen Krankenkassensystem noch in der Erziehungs-beratung eine ausreichende psychotherapeutische Versorgung findet. Der Artikel formuliert Forderungen an eine adäquate und bedarfsgerechte Versorgung dieser Risikoklientel und beschreibt das Versorgungsmodell der Berliner Jugendhilfe, das diese Anforderungen erfüllt und so die Möglichkeiten beider Systeme inhaltlich vereint und erweitert.
Ronald G.M. Schmidt, 2019
Handbuch der Psychotherapie in der Jugendhilfe. Hrsg. Psychotherapeutenkammer Berlin.
In dem Handbuch wird skizziert, wie es in Berlin dazu gekommen ist, dass psychothera-peutische Leistungen außerhalb des Krankenkassenbereichs zuerst über das Bundes-sozialhilfegesetz und in Folge über das Kinder- und Jugendhilfegesetz finanziert wurden.
Sodann wird die Rahmenleistungsbeschreibung der Berliner Jugendverwaltung erläutert
mit den Bedingungen, unter denen psychotherapeutische Leistungen heute eingesetzt und abgerechnet werden können und wie die Antragsverfahren im Rahmen der Hilfeplanung in
den verschiedenen Bezirken erfolgen. Die Themen Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz durch die Jugendämter werden ebenso behandelt wie die besonderen Fortbildungsquali-fikationen, die an die Psychotherapeut*innen gestellt werden, wenn sie in der Jugendhilfe arbeiten. Abgerundet wird das Handbuch durch viele Fallbeispiele, eine Adressliste und die Grundlagenregelungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner, 2005
Psychotherapie im Kinder- und Jugendrecht. Gutachten im Auftrag der Psychotherapeuten-kammer Berlin.
Prof. Wiesner war in seiner Funktion beim Bundesministerium für Jugend und Familie maßgeblich für die Erarbeitung des SGB VIII verantwortlich. Sein Rechtsgutachten
beantwortet die Fragen, wie die „Versorgungssäule“ Psychotherapie im SGB VIII rechtlich
zu begründen ist, welche Abgrenzungskriterien sich nach dem SGB V ergeben und welche Folgen sich für das Verwaltungsverfahren aus dem Nachrangigkeitsgrundsatz ergeben.
Im Ergebnis wird nachgewiesen, dass therapeutische, und damit auch psychotherapeutische, Qualifikationen und Leistungen in der Jugendhilfe von Anfang mit gemeint waren, um dem Auftrag des SGB VIII gerecht zu werden, den Erziehungsauftrag von Eltern zu unterstützen
und zu erweitern sowie Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen bei ihrer (Wieder)-Eingliederung zu helfen.
Weiterhin wird klar beschrieben, dass Psychotherapien in der Jugendhilfe eine andere Funktion und Zielsetzung haben als in der Krankenbehandlung des SGB V und somit nur
dann als Leistung der Jugendhilfe Einsatz finden können, wenn sie die Aufgaben und Ziele
des SGB VIII schwerpunktmäßig verfolgen und unterstützen. Das muss durch bestimmte amtliche Behörden (Fachdienste) geprüft und nachgewiesen werden.